Spotlight Events by DJ O.D. - Wedding/Party-DJ

Ihr Partner für Licht, Ton, Moderation und Mietequipment in Jülich und dem Rheinland!

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 AGB Spotlight Events

Für Verkäufe im Online Shop von Spotlight Events

 

1. Geltungsbereich des Vertrages

Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer Spotlight Events (Gerd Jany) und dem jeweiligen Käufer über den Online Shop von Spotlight Events im Internet.

2. Allgemeines

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Fa. Spotlight Events, Inh. Gerd Jany, Kurt Schumacher Straße 55, 52428 Jülich, (nachstehend: „VERKÄUFER“), gegenüber ihren Kunden.

(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem VERKÄUFER und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Gerichtsstand ist Jülich, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(4) Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

(5) Die Vertragssprache ist deutsch.

3. Vertragsinhalte und Vertragsschluss

(1) Der VERKÄUFER bietet den Kunden über den Online Shop verschiedene Produkte, vor allem DJ, Licht –und PA-Equipment, zum Kauf an. Die Angebote des VERKÄUFERS richten sich ausschließlich an Kunden aus folgenden Ländern: Deutschland

(2) Hierbei kommt ein Kaufvertrag zwischen dem VERKÄUFER und demjenigen Kunden zustande.

(3) Beim Einkauf im Online-Shop kommt ein Kaufvertrag durch die Annahme der Bestellung des Kunden durch den VERKÄUFER zustande. Preisauszeichnungen im Online-Shop stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vor verbindlicher Abgabe seiner Bestellung kann der Kunde alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.

(4) Mit der Mitteilung über den Vertragsschluss erhält der Kunde den Vertragstext und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehändigt bzw. kann diese auf der Website des Online Shops nachlesen.

(5) Der Verkäufer übersendet nach Vertragsschluss dem Käufer eine Bestellbestätigung und Angaben zur Bestellabwicklung.

4. Preise, Umsatzsteuer und Zahlung

(1) Beim Erwerb über eine Online-Plattform gilt der Preis, zu dem der Kaufvertrag zustande gekommen ist (vgl. § 3 Abs. 2). Im Übrigen gelten die vereinbarten Preise.

Der VERKÄUFER macht von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Gebrauch. Sämtliche Preise sind Bruttopreise (Endpreise).

Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten, die dem Kunden berechnet werden.

(2) Die Belieferung der Kunden durch den VERKÄUFER erfolgt gegen Vorkasse (durch Überweisung, Zahlung per Paypal oder Kreditkartenzahlung).

Bei der Abwicklung von der rechtsgeschäfte soll der Kunde stets seinen Mitgliedsnamen sowie die Bestellnummer angeben.

(3) Ist Vorkasse vereinbart, so ist die Zahlung spätestens 2 Werktage/Kalendertage nach Vertragsschluss fällig.

Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann der VERKÄUFER Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.

(4) Der VERKÄUFER stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder sonst in Textform zugeht.

5. Lieferung und Gefahrübergang; Kosten der Rücksendung

(1) Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Die Lieferung erfolgt ausschließlich an Adressen in den in § 3 Abs. 1 dieser AGB bezeichneten Ländern. Die Lieferung erfolgt aus dem Lager des VERKÄUFERS.

Der VERKÄUFER behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

(2) Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin vom VERKÄUFER verbindlich zugesagt wurde. Am Lager vorhandene Ware versendet der VERKÄUFER, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, bei vereinbarter Vorkasse innerhalb von 2 Werktagen/Kalendertagen nach Eingang der Zahlung des Kunden.

(3) Der VERKÄUFER behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn der VERKÄUFER das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. Der VERKÄUFER hat das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde. Wird die Ware nicht geliefert, wird der VERKÄUFER den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informieren und einen bereits gezahlten Kaufpreis sowie Versandkosten erstatten.

(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer, so geht beim Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.

(5) Ein Kunde hat im Falle der Ausübung seines Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.

4. Widerrufsrecht

Der Käufer kann, sofern er Verbraucher (§ 13 BGB) ist, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Verkäufers gemäß Artikel 246 § 2 EGBGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie dessen Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

 

Der Widerruf ist zu richten an:

Spotlight Events (Gerd Jany)

Kurt Schumacher Straße 55

52428 Jülich

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

02461 344812

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer dem Verkäufer die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss er dem Verkäufer insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der Käufer Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr des Verkäufers zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Käufer abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Käufer mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für den Verkäufer mit deren Empfang.

5. Gewährleistung, Haftung

Die Gewährleistung des Verkäufers im Falle eines Mangels der Ware sowie die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

6. Rückgaberecht

Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.

 

Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

Spotlight Events (Gerd Jany)

Kurt Schumacher Straße 55

52428 Jülich

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

02461 344812

Rückgabefolgen

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Sache und für Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile), die nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgegeben werden können, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. 4 Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

7 .Schlussbestimmungen

Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

7. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrechte

(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des VERKÄUFERS.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Engagementvertrag

 

1. Geltungsbereich

Für die Buchung von Dienstleistungen durch Spotlight Events by DJ O.D., vertreten durch: Gerd Jany – Kurt Schumacher Straße 55 – 52428 Jülich (im folgenden als „DJ“ bezeichnet), gelten folgende aufgeführte Bedingungen!

Der Kunde als Veranstalter (im folgenden als „VA“ bezeichnet) erkennt diese Bedingungen (AGB) auch für künftige Verträge an, die sich auf die Buchung von Spotlight Events by DJ O.D beziehen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die diesen Bedingungen widersprechen, sind für mich unverbindlich. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von mir schriftlich bestätigt werden.

 

2. Gage / Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem Vertrag oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen. Der vereinbarte Preis gilt als verbindlich, sobald der VA diesen mit seiner Unterschrift anerkannt hat. Sie enthalten An- und Abfahrt des DJ sowie den Auf- und Abbau der Anlage. Die Veranstaltungsdauer ergibt sich aus dem Vertrag oder den örtlichen Anweisungen des VA. Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich direkt vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung

b) Überweisungen auf ein vom DJ genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang

c) Bei Überschreitung der im Vertrag festgelegten Endzeit, wird je angefangene Stunde ein Betrag von 25,- Euro fällig. Zudem behält sich der DJ nach Ende der vertraglich festgelegten Endzeit das Recht vor, seine Dienstleistung sofort zu beenden.

d) Die Zahlung der vertraglich vereinbarten Gesamtvergütung ist auch dann vorzunehmen, wenn der DJ mit seiner Darbietung beim Veranstalter oder Publikum nicht so angekommen sein sollte, wie dies erhofft oder erwartet wurde. Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert. Die Gage ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Dienstleistung fällig. Mit Ablauf dieser Frist kommt der VA mit der Zahlung in Verzug. Während des Verzugs ist eine Geldschuld mit 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

 

3. Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:

Rücktritt bis 56 Tage vor der Veranstaltung: Stornokosten entfallen!

Rücktritt bis 28 Tage vor der Veranstaltung: 10% der vereinbarten Gage

Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 25% der vereinbarten Gage

Rücktritt bis 07 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage

Für ein Nichterscheinen des DJ am Veranstaltungstag wird eine max. Konventionalstrafe in Höhe von 50% des vereinbarten Preises an den VA fällig. Ausgenommen davon sind Verhinderungen durch unabwendbare, nicht reparable, technisch bedingte Ausfälle, Diebstahl bzw. Totalausfall, andere wichtige Gründe (höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod. Die Konventionalstrafe entfällt bei Gestellung der Hardware mit gleichwertigem Ersatzpersonal. In diesem Fall wird durch den DJ ein Ersatz-DJ zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat beiderseitig so frühzeitig wie möglich schriftlich oder per Email zu erfolgen.

 

4. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der VA, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern des DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter. Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim VA, Stromausfall oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Insgesamt sind Schadenersatzansprüche durch den VA auf die Höhe des vereinbarten Preises begrenzt. Schadenersatzansprüche durch den DJ sind auf den Marktwert der eingesetzten Technik beschränkt.

 

5. GEMA

Durch den DJ werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Der VA ist informiert, dass der DJ im Sinne der GEMA auch mit digitalen Kopien urhebergeschützter Werke arbeitet (siehe Vervielfältigungsrecht) und gibt dies bei seiner Meldung an die GEMA an.

Private Veranstaltungen (geschlossene Gesellschaft) sind nicht GEMA pflichtig.

 

6. Sonstiges

Der Discjockey unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung Weisungen des VA, es sei denn, es sind Sondervereinbarungen getroffen. Dem VA sind Stil und Art durch eine ausführliche Vorbesprechung bekannt. Der DJ ist nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Umfangreiche Moderationen müssen gesondert vereinbart werden und sind kein genereller Vertragsbestandteil. Stromversorgung, ggf. ein Regenschutz für die Technik (am Anlagen-Aufstellungsort), angemessene Mahlzeiten, alkoholfreie Getränke, und einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsort stellt der VA für die Dauer der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird am Veranstaltungsort mindestens ein Stromanschluss (230V / 16A) bei PA- und Lichtanlagen mehrere einzeln abgesicherte Kreise (230 V/ 16 A) oder (400 V/ 32 A) in unmittelbarer Nähe benötigt. Der Veranstaltungsort muss mind. 8 Stunden vor Einlass des Publikums zum Aufbau der PA und zum Soundcheck zugänglich sein. Dem DJ muss genügend Platz zur Verfügung gestellt werden, um sein Equipment aufzubauen. Ein Tisch (mind. 120 x 60 cm) in der Nähe eines oben benannten Stromanschlusses muss zum Aufbau des Steuerequipments vorhanden sein.

 

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Jülich. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis zwischen dem DJ und dem VA unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Jülich. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen dem DJ und dem VA ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

 

Jülich, den 01.03.2014

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum „Vertrag zur Vermietung von PA/Licht-Equipment“

 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers – im Folgenden auch „Mieter“ - haben keine Gültigkeit.

(2) Sämtliche Angebote der Spotlight Events by DJ O.D. – im Folgenden auch „Vermieter“ - sind freibleibend und unverbindlich.

(3) Der Mieter garantiert eine ordnungsgemäße Behandlung der überlassenen Mietobjekte. Einschlägige Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen, sowie Straßenverkehrsordnungs-vorschriften werden vom Mieter beachtet.

 

2. Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach den im Lieferschein aufgeführten Preisen.

(2) Das Zahlungsziel der Vergütung wird im „Vertrag zur Vermietung von PA/Licht-Equipment“ geregelt. Sofern kein Zahlungsziel angegeben ist, wird der Betrag sofort bei Übergabe des Mietobjektes an den Mieter fällig.

(3) Der Vermieter kann bei Zahlungsverzug des Mieters von dem Zurückbehaltungsrecht gegenüber noch ausstehenden Leistungen Gebrauch machen.

(4) Bei verspäteter Zahlung werden die offenen Posten mit dem gesetzlichen Zinssatz verzinst, vorbehaltlich eines etwaigen weitergehenden Verzugsschadens.

 

3. Mietzeitraum

(1) Das Mietverhältnis beginnt spätestens mit Übergabe des Mietgegenstandes.

(2) Als Mietzeit gilt ausschließlich der im „Vertrag zur Vermietung von PA/Licht-Equipment“  bzw. im Lieferschein vereinbarte Zeitraum gegebenenfalls der Zeitraum zwischen Übergabe des Mietgegenstandes und vereinbartem Zeitpunkt der Rückgabe.

(3) Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters wirksam. Sie muss mindestens einen Tag vor dem vereinbarten Rückgabetermin vom Mieter eingeholt werden. Die Miete für den Verlängerungszeitraum wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

(4) Ist es dem Mieter nicht möglich, den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt zurück zu geben, muss der Mieter den Vermieter bis spätestens einen Tag vor Ablauf des Mietzeitraums darüber informieren.

(5) Bei Überschreitung des Mietzeitraums ohne Zustimmung des Vermieters ersetzt der Mieter den daraus entstehenden Schaden des Vermieters, zumindest in Höhe der vereinbarten Miete für jeden Tag der verspäteten Rückgabe.

 

4. Mietobjekte

(1) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Angaben im Angebot oder seinem Mietkatalog, sowie für abweichende Abbildungen der Mietobjekte.

[Hinweis: Diese Regelung ist unwirksam]

(2) Der Vermieter ist berechtigt, anstelle des vereinbarten Mietobjektes ein gleich- oder höherwertiges Mietobjekt zur Verfügung zu stellen.

(3) Wird ein Mietobjekt vom Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses nicht zur Verfügung gestellt und auch nicht durch ein gleich- oder höherwertiges Mietobjekt ersetzt, haftet der Vermieter auch für Verschulden in Person seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Haftungsbegrenzung gilt ferner nicht, soweit es sich um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht handelt. Vertragswesentlich ist die Verpflichtung zur rechtzeitigen Übergabe des von wesentlichen Mängeln freien Mietgegenstandes sowie die Erfüllung von Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Mieter die vertragsgemäße Verwendung des Mietgegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Mieters oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(4) Stellt der Vermieter für Mietgegenstände eine Bedienungsanleitung bereit, haftet der Mieter für jeden Fall der Nicht-Beachtung derselben. Mietgegenstände, für die keine Bedienungsanleitung vorliegt, und die nicht ohne Gefahren genutzt werden können, dürfen vom Mieter nicht ohne Einweisung durch den Vermieter in Betrieb genommen werden.

(5) Der Kunde schließt technisches Equipment selbstständig und auf eigene Kosten an. Der Vermieter stellt dafür nur Personal zur Verfügung, wenn es ausdrücklich schriftlich vereinbart

 

5. Mietausfall

Nimmt der Mieter die Mietgegenstände zum vereinbarten Mietbeginn nicht ab, bleibt er verpflichtet, den vereinbarten Mietzins zu zahlen. Auf den Grund der mangelnden Mitwirkung des Mieters kommt es nicht an.

 

 6. Übergabe/Transport

(1) Die Übergabe des Mietgegenstandes erfolgt ab Lager des Vermieters. Der Transport des Mietgegenstandes zum Einsatzort erfolgt durch den Mieter, der für eine ordnungsgemäße Ladung zu sorgen hat.

(2) Ein Transport des Mietgegenstands zum Einsatzort ist nach Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Die Übergabe des Mietobjekts erfolgt dann ab Ladefläche des Transportfahrzeugs, der Weitertransport von dort obliegt dem Mieter. Der Anlieferungsweg muss frei und LKW-gerecht bis zum vereinbarten Lieferort sein. Wartezeiten, die auf eine abweichende Beschaffenheit des Anlieferungswegs zurückzuführen sind, trägt der Mieter.

(3) Die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter erfolgt in der Geschäftszeit des Vermieters zwischen 17:00 – 20:00 Uhr. Übergaben an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erfolgen zwischen 15:00 - 18:00 Uhr. Erfolgt die Übergabe in Absprache der Mietvertragsparteien außerhalb der Geschäftszeiten, wird ein Zuschlag berechnet.

(4) Der Vermieter kann nicht für eine verspätete Lieferung infolge höherer Gewalt haftbar gemacht

(5) Bei der Übergabe muss ein Bevollmächtigter des Mieters zum vereinbarten Termin anwesend sein. Ist er nicht anwesend, ist der Vermieter berechtigt – aber nicht verpflichtet -, die Mietgegenstände an der vereinbarten Lieferadresse zu hinterlassen. Der Mieter erkennt in diesem Fall die vollständige und ordnungsgemäße Lieferung an.

(6) Die Vollständigkeit und der einwandfreie Zustand der Mietobjekte ist mieterseits bei Übergabe zu prüfen. Der Mieter ist verpflichtet, erkennbare Mängel bei Übergabe dem Vermieter anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, wird von erkennbaren Mängeln im Zeitpunkt der Rückgabe des Mietobjektes vermutet, dass sie in vertretbarer Weise vom Mieter verursacht wurden. Dadurch wird dem Mieter der Entlastungsbeweis nicht abgeschnitten.

(7) Bei Rückgabe hat der Mieter die Mietgegenstände zum vereinbarten Termin in gleicher Weise, wie bei der Übergabe, sortenrein und gestapelt zu übergeben.

(8) Bei Nicht-Einhaltung dieser Anforderungen wird dem Mieter der entsprechende Aufwand in Rechnung gestellt.

(9) Für die Vollständigkeit der Rückgabe der Mietgegenstände ist das vom Vermieter nach Rückgabe genommene Aufmaß maßgeblich. Der Mieter kann verlangen, dass dieses Aufmaß unmittelbar nach Rückgabe in seinem Beisein genommen wird.

 

7. Reinigung

(1) Die Mietobjekte werden nach der Rückgabe durch den Mieter vom Vermieter gegen eine Gebühr endgereinigt. Die im Angebot kalkulierte Reinigungsgebühr kann sich bei starker Verschmutzung erhöhen.

(2) Sofern Mietobjekte nicht mehr zu reinigen sind, werden dem Mieter die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.

 

8. Bruch und Verlust

Bei Beschädigung oder Verlust eines Mietobjektes während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, dieses dem Vermieter unverzüglich zu melden. Die Kosten zur Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzobjektes durch den Vermieter werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

9. Versicherung/Haftung

(1) Die Mietobjekte sind nicht gegen Diebstahl, Beschädigung oder Verlust versichert. Der Mieter verpflichtet sich in diesen Fällen dem Vermieter gegenüber zum Ersatz.

(2) Der Mieter haftet ab Erhalt der Ware bis zu ihrer Rückgabe für die schuldhafte Beschädigung oder den Verlust des Mietgegenstandes. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beschädigung oder der Verlust auf den Mieter selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder auf Dritte zurückzuführen ist, die mit den Mietgegenständen in Berührung kamen.

 

10. Mängel

Treten bei den vom Vermieter überlassenen Mietgegenständen Mängel zutage, ist der Mieter zur Mängelanzeige verpflichtet. Der Mangel kann vom Vermieter dann nach seiner Wahl durch Übergabe eines Ersatzgegenstandes oder durch Instandsetzung des Mietgegenstandes erfolgen.

 

 11. Schlussbestimmungen

 (1) Sofern der Mieter Vollkaufmann ist, ist der Gerichtsstand Jülich.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform.

(3) Sollte der Mietvertrag ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, wechselseitig die unwirksame Vertragsklausel durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen der unwirksamen Vorschrift möglichst nahe kommt.

 

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