Spotlight Events by DJ O.D. - Wedding/Party-DJ

Ihr Partner für Licht, Ton, Moderation und Mietequipment in Jülich und dem Rheinland!

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Hochzeitstorte
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Hochzeitstanz
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Hochzeitssetup
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Hochzeitsparty
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Geburtstags Setup
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Geburtstags Party
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AGB Engagement - Spotlight Events Juelich

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Engagementvertrag

 

1. Geltungsbereich

Für die Buchung von Dienstleistungen durch Spotlight Events by DJ O.D., vertreten durch: Gerd Jany – Kurt Schumacher Straße 55 – 52428 Jülich (im folgenden als „DJ“ bezeichnet), gelten folgende aufgeführte Bedingungen!

Der Kunde als Veranstalter (im folgenden als „VA“ bezeichnet) erkennt diese Bedingungen (AGB) auch für künftige Verträge an, die sich auf die Buchung von Spotlight Events by DJ O.D beziehen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die diesen Bedingungen widersprechen, sind für mich unverbindlich. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von mir schriftlich bestätigt werden.

 

2. Gage / Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem Vertrag oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen. Der vereinbarte Preis gilt als verbindlich, sobald der VA diesen mit seiner Unterschrift anerkannt hat. Sie enthalten An- und Abfahrt des DJ sowie den Auf- und Abbau der Anlage. Die Veranstaltungsdauer ergibt sich aus dem Vertrag oder den örtlichen Anweisungen des VA. Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich direkt vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung

b) Überweisungen auf ein vom DJ genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang

c) Bei Überschreitung der im Vertrag festgelegten Endzeit, wird je angefangene Stunde ein Betrag von 25,- Euro fällig. Zudem behält sich der DJ nach Ende der vertraglich festgelegten Endzeit das Recht vor, seine Dienstleistung sofort zu beenden.

d) Die Zahlung der vertraglich vereinbarten Gesamtvergütung ist auch dann vorzunehmen, wenn der DJ mit seiner Darbietung beim Veranstalter oder Publikum nicht so angekommen sein sollte, wie dies erhofft oder erwartet wurde. Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert. Die Gage ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Dienstleistung fällig. Mit Ablauf dieser Frist kommt der VA mit der Zahlung in Verzug. Während des Verzugs ist eine Geldschuld mit 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

 

3. Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:

Rücktritt bis 56 Tage vor der Veranstaltung: Stornokosten entfallen!

Rücktritt bis 28 Tage vor der Veranstaltung: 10% der vereinbarten Gage

Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 25% der vereinbarten Gage

Rücktritt bis 07 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage

Für ein Nichterscheinen des DJ am Veranstaltungstag wird eine max. Konventionalstrafe in Höhe von 50% des vereinbarten Preises an den VA fällig. Ausgenommen davon sind Verhinderungen durch unabwendbare, nicht reparable, technisch bedingte Ausfälle, Diebstahl bzw. Totalausfall, andere wichtige Gründe (höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod. Die Konventionalstrafe entfällt bei Gestellung der Hardware mit gleichwertigem Ersatzpersonal. In diesem Fall wird durch den DJ ein Ersatz-DJ zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat beiderseitig so frühzeitig wie möglich schriftlich oder per Email zu erfolgen.

 

4. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der VA, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern des DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter. Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim VA, Stromausfall oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Insgesamt sind Schadenersatzansprüche durch den VA auf die Höhe des vereinbarten Preises begrenzt. Schadenersatzansprüche durch den DJ sind auf den Marktwert der eingesetzten Technik beschränkt.

 

5. GEMA

Durch den DJ werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Der VA ist informiert, dass der DJ im Sinne der GEMA auch mit digitalen Kopien urhebergeschützter Werke arbeitet (siehe Vervielfältigungsrecht) und gibt dies bei seiner Meldung an die GEMA an.

Private Veranstaltungen (geschlossene Gesellschaft) sind nicht GEMA pflichtig.

 

6. Sonstiges

Der Discjockey unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung Weisungen des VA, es sei denn, es sind Sondervereinbarungen getroffen. Dem VA sind Stil und Art durch eine ausführliche Vorbesprechung bekannt. Der DJ ist nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Umfangreiche Moderationen müssen gesondert vereinbart werden und sind kein genereller Vertragsbestandteil. Stromversorgung, ggf. ein Regenschutz für die Technik (am Anlagen-Aufstellungsort), angemessene Mahlzeiten, alkoholfreie Getränke, und einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsort stellt der VA für die Dauer der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird am Veranstaltungsort mindestens ein Stromanschluss (230V / 16A) bei PA- und Lichtanlagen mehrere einzeln abgesicherte Kreise (230 V/ 16 A) oder (400 V/ 32 A) in unmittelbarer Nähe benötigt. Der Veranstaltungsort muss mind. 8 Stunden vor Einlass des Publikums zum Aufbau der PA und zum Soundcheck zugänglich sein. Dem DJ muss genügend Platz zur Verfügung gestellt werden, um sein Equipment aufzubauen. Ein Tisch (mind. 120 x 60 cm) in der Nähe eines oben benannten Stromanschlusses muss zum Aufbau des Steuerequipments vorhanden sein.

 

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Jülich. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis zwischen dem DJ und dem VA unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Jülich. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen dem DJ und dem VA ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

 

Jülich, den 01.03.2014

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